Satzung

Satzung des Polizeisportvereins Aschersleben e. V.
(PSV Aschersleben)

§ 1
Charakter, Name und Sitz

(1) Der PSV Aschersleben ist eine selbständige Vereinigung im Kreissportbund Salzland e. V. (KSB) und im Landessportbund Sachsen-Anhalt (LSB) für alle sportinteressierten Mitarbeiter der Fachhochschule Polizei sowie deren Angehörige und weitere interessierte Bürger im Territorium.
(2) Der Sportverein führt den Namen “Polizeisportverein Aschersleben e. V.“ (PSV Aschersleben) und hat seinen Sitz in Aschersleben.
(3) Er ist im Vereinsregister des Amtsgerichtes Stendal eingetragen.

§ 2
Ziele, Zweck, Aufgaben und Grundsätze

(1) Der PSV Aschersleben ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche, sondern ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung und zwar durch die Förderung der Allgemeinheit auf dem Gebiet des Sports.
(2) Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an den KSB Salzland e. V.
(3) Der PSV Aschersleben trägt dazu bei,

  • für die Freizeit seiner Mitglieder ein vielfältiges und attraktives Sportangebot entsprechend deren Wünschen und Bedürfnissen unter Beachtung der vorhandenen Möglichkeiten und traditionellen Bedingungen im Territorium zu gestalten,
  • den Breitensport im engen Zusammenwirken mit den zuständigen Behörden und anderen Förderern des Sports durch die Bereitstellung geeigneter Objekte und Anlagen zu unterstützen,
  • die körperliche Fitness und physische Leistungsfähigkeit der Mitglieder zu entwickeln und die Gesunderhaltung zu unterstützen,
  • die internationalen Beziehungen im Polizeisport zu fördern und mit Leistungen das Ansehen des Polizeisportvereins heben,
  • den Sport der Kinder und Jugendlichen in ihren Sektionen und allgemeinen Sportgruppen zu organisieren, durchzuführen und die Ziele der Sportjugend zu unterstützen,
  • leistungssportliche Aufgaben zu realisieren und im Sinne der olympischen Idee, des Friedens, der gegenseitigen Achtung, der Gleichberechtigung aller Menschen und Völker zu wirken,
  • ökologisches Denken und Umweltbewusstsein bei den Mitgliedern zu verbreiten.

§ 3
Struktur

Der PSV Aschersleben gliedert sich in Abteilungen und allgemeine Sportgruppen. Die Abteilungen und allgemeinen Sportgruppen arbeiten hinsichtlich der Sportart und -disziplinen auf der Grundlage der Ordnungen und Regeln der Sportfachverbände des LSB (außer Polizeisport).

§ 4
Mitgliedschaft

(1) Mitglied des PSV Aschersleben können alle Mitarbeiter der Fachhochschule der Polizei des Landes Sachsen-Anhalt, deren Familienangehörige sowie alle Bürger des Territoriums werden, die die Satzung des Polizeisportvereins anerkennen.

Die Mitgliedschaft ist schriftlich zu beantragen. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.

Bei Antragstellern unter 16 Jahren ist die schriftliche Einwilligung eines Erziehungsberechtigten erforderlich.

Antragsteller, die nicht Bürger der BRD sind, haben einen gültigen Versicherungsschutz vorzuweisen.
Die Mitgliedschaft im Polizeisportverein erlischt durch

  • eine Ummeldung in eine andere Grundorganisation des KSB,
  • die schriftliche Austrittserklärung des Mitgliedes,
  • die Streichung,
  • den Ausschluss,
  • das Ableben.

Die Streichung kann erfolgen, wenn das Mitglied länger als sechs Monate durch eigenes Verschulden keine Beiträge bezahlt hat. Die Streichung wird durch den Vorstand beschlossen.

Der Ausschluss erfolgt auf Antrag des Vorstandes durch den Beschluss der Delegiertenkonferenz des Polizeisportvereins, wenn das Mitglied in grober Weise gegen die Satzung des Polizeisportvereins oder das Statut des LSB verstoßen hat.

(2) Rechte der Mitglieder

Die Mitglieder sind berechtigt,

  • sich in denen von ihnen gewünschten Sportarten im Übungs-, Trainings- und Wettkampfbetrieb zu betätigen,
  • bei sportlicher Eignung gefördert zu werden und entsprechend den Leistungen an nationalen und internationalen Meisterschaften teilzunehmen,
  • die dem Polizeisportverein zur Verfügung stehenden Sportanlagen, Sporteinrichtungen und Sportgeräte zu nutzen sowie Lehrgänge zur Aus- und Weiterbildung und sportlichen Vervollkommnung zu besuchen,
  • aktiv am Vereinsleben teilzunehmen und es mitzugestalten,
  • den vereinbarten Versicherungsschutz in Anspruch zu nehmen,
  • sich ab dem 16. Lebensjahr zur Wahl zu stellen,
  • die Vergünstigungen wahrzunehmen, die sich aus den gesetzlichen Regelungen und mit staatlichen Einrichtungen und Organisationen getroffenen Vereinbarungen ergeben,
  • an Wahlen der Vorstände teilzunehmen und gewählt zu werden,
  • ihre persönliche Teilnahme zu erwirken, wenn über ihre Person, ihre Tätigkeit oder ihr Verhalten in Mitgliederversammlungen oder im Vorstand Beschlüsse gefasst werden,
  • Rechtshilfe in Anspruch zu nehmen.

(3) Pflichten der Mitglieder

Die Mitglieder sind verpflichtet,

  • die Ziele des Polizeisportvereins zu fördern sowie ihre Satzung, das Statut des LSB und die Ordnungen und Regeln der Sportverbände zu achten,
  • sich sportlich fair, kameradschaftlich, hilfsbereit und ehrlich bei Training und Wettkämpfen zu verhalten,
  • die im Sportverein festgelegten Mitgliedsbeiträge unaufgefordert regelmäßig zu zahlen,
  • zum Erhalt des Vermögens des Polizeisportvereins beizutragen.

(4) Ehrenmitgliedschaft

Mitglieder und andere Personen, die sich besonders um die Förderung des Sportes im Polizeisportverein verdient gemacht haben, können zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Die Ernennung nimmt der Vorstand vor.

§ 5
Organe des Polizeisportvereins

(1) Delegiertenkonferenz

  • Sie ist das höchste Organ des PSV Aschersleben. Sie wird durch den Vorstand einberufen und findet mindestens einmal im Jahr statt. Sie wählt alle vier Jahre den Vorstand. Auf Antrag von mindestens einem Drittel der Mitglieder des Vorstandes muss eine außerordentliche Delegiertenkonferenz einberufen werden. Die Delegierten für die Delegiertenkonferenzen werden von den Mitgliedern gewählt.
  • Die Einberufung der Delegiertenkonferenz hat schriftlich unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen mit Bekanntgabe der Tagesordnung zu erfolgen. Über die Versammlungsleitung ist nach Eröffnung der einberufenen Delegiertenkonferenz abzustimmen.
  • Delegiertenkonferenzen sind zu protokollieren. Deren Inhalt ist den Mitgliedern zur Kenntnis zu geben. Das Protokoll ist vom Protokollanten und vom Versammlungsleiter zu unterzeichnen.

(2) Der Vorstand

  • Der PSV Aschersleben wird durch einen ehrenamtlichen Vorstand geleitet, der aus dem Vorsitzenden, dem 1. Stellvertreter und weiteren Mitgliedern besteht.
  • Der Vorstandsvorsitzende und sein 1. Stellvertreter vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich.
  • Der Vorstand tritt nach Bedarf zusammen. Er ist beschlussfähig, wenn der Vorsitzende oder sein Stellvertreter und mindestens zwei weitere Vorstandsmitglieder anwesend sind.
  • Der Vorstand legt in den Delegiertenkonferenzen über seine Arbeit Rechenschaft ab.

Die Mitglieder des Vorstandes sowie die Abteilungsleiter erhalten jährlich eine Aufwandsentschädigung. Diese beträgt für:

  1. den Vereinsvorsitzenden 100 Euro,
  2. die weiteren Vorstandsmitglieder je 75 Euro,
  3. die Abteilungsleiter je 50 Euro.

Die Erstattung von nachgewiesenem Aufwand bzw. Reisekosten bleiben hiervon unberührt. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

(3) Die Revisionskommission

  • Sie ist ein vom Vorstand unabhängiges Kontrollorgan der Mitglieder. Die Revisionskommission besteht aus den Abteilungsleitern, die jährlich abwechselnd und nacheinander die unten genannten Aufgaben wahrnehmen und den Delegierten in den Jahreshauptversammlungen rechenschaftspflichtig sind. Mitglieder der Revisionskommission können nicht gleichzeitig Mitglieder gewählter Vorstände auf gleicher oder höherer Ebene sein.
  • Die Revisonskommission ist verantwortlich für die Kontrolle
    1. der Einhaltung der Satzung des PSV,
    2. der Beachtung der Hinweise, Vorschläge und Kritiken der Mitglieder und von Bürgern,
    3. der ordnungsgemäßen und den Rechtsgrundlagen entsprechenden Planung, Verwendung, Nachweisführung und Abrechnung der finanziellen Mittel,
    4. der ordnungsgemäßen und den Rechtsgrundlagen entsprechenden Wirtschaftstätigkeit, einschließlich der Verwaltung und Nachweisführung des Anlagevermögens,
    5. der Gewährleistung einer hohen Wirtschaftlichkeit beim Einsatz der finanziellen Mittel sowie der Nutzung aller Möglichkeiten zur Erzielung von Einnahmen

      durch den Vorstand.
  • Die Revisonskommission ist berechtigt,
    1. durch eines ihrer Mitglieder an den Vorstandssitzungen mit beratender Stimme teilzunehmen,
    2. bei der Durchführung ihrer Kontrollen in alle Unterlagen Einsicht zu nehmen und von Mitgliedern Auskünfte zu verlangen,
    3. bei Verstößen gegen die Satzung und Rechtsgrundlagen sowie festgestellten Mängeln deren Behebung von den Verantwortlichen zu verlangen und hierzu Auflagen zu erteilen,
    4. zur Feststellung des Standes der Erfüllung von Auflagen, Nachkontrollen durchzuführen.

Durch die Revisionskommission ist das Kontrollergebnis mit den verantwortlichen Mitgliedern auszuwerten.

Bei groben Verstößen oder bei Nichtbeachtung von Auflagen ist die Revisionskommission verpflichtet, die Sachverhalte vor dem Vorstand oder vor der Delegiertenkonferenz öffentlich darzulegen und Veränderungen zu fordern.

§ 6
Ehrungen

Verdienstvolle Mitglieder und hervorragende Förderer des Sports können durch folgende Ehrungen ausgezeichnet werden:

  • Ehren-/Verbandsnadeln des DOSB/LSB
  • Ehrenmitgliedschaft

Die Durchführung von Ehrungen wird gesondert geregelt.

§ 7
Finanzgrundsätze

(1) Die Finanzierung des PSV Aschersleben erfolgt durch das Beitragsaufkommen, Einnahmen aus Sportveranstaltungen, Nutzungsgebühren, Werbung, Spenden und Zuwendungen aus staatlichen und kommunalen Mitteln.
(2) Der Vorstand beschließt einen Finanzplan und setzt die zur Verfügung stehenden Mittel mit dem für die Mitglieder größtmöglichen Nutzen ein. Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Der Vorstand hat jährlich über die Verwendung der finanziellen Mittel Rechenschaft abzulegen.
(3) Die Höhe der Mitgliedsbeiträge für den PSV Aschersleben wird durch den Vorstand jährlich neu festgelegt.

§ 8
Symbolik

Der Polizeisportverein Aschersleben führt als Symbol den Polizeistern, der mit dem Schriftzug “Polizeisportverein Aschersleben e. V.” umrandet ist.

§ 9
Rechtsverkehr

Der Polizeisportverein Aschersleben ist juristische Person und hat seinen Sitz in Aschersleben. Er wird im Rechtsverkehr durch den Vorstand vertreten. Auf der Grundlage des Gesetzes über Vereinigungen – Vereinigungsgesetz vom 21.02.1990 – wird der Polizeisportverein im Vereinigungsregister geführt.

§ 10
Geschäftsjahr

Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 11
Schlussbestimmungen

(1) Die Auflösung des Polizeisportvereins Aschersleben erfordert in jedem Fall den Beschluss der Delegiertenkonferenz mit Zweidrittelmehrheit.
(2) Die Satzung kann nur mit einer Zweidrittelmehrheit der Anwesenden der Delegiertenkonferenz geändert werden.
(3) Die Satzung des PSV Aschersleben tritt auf Beschluss der Delegiertenkonferenz vom 19.02.2020 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 17.01.2017 außer Kraft.

F. d. R.
Vorsitzender PSV Aschersleben